{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\n- Der Beschuldigte 2 will dem Beschuldigten 1 das Sturmgewehr weggenommen haben, einmal nachdem dieser auf I.___ geschossen hatte, dann wieder nach den Schüssen auf H.___. Er blieb bei der Version, nach der Wegnahme des Sturmgewehrs habe sein Sohn mit der Pistole weiter geschossen. Nach der Wegnahme will er das Gewehr im Auto auf den Rücksitz gelegt haben. Nach der Version des Beschuldigten 1 hat dieser das Sturmgewehr selbst in den Kofferraum gelegt, nachdem er es leergeschossen habe. Er hat auf entsprechende Frage der Staatsanwältin (AS 575 Z. 193 – 194) ausdrücklich bestritten, dass sein Vater ihm das Gewehr in Oensingen aus den Händen gerissen habe. - Der Beschuldigte 2 sagte wiederholt aus, er habe das Gewehr in der Hand gehabt, als er es seinem Sohn weggenommen und im Auto auf den Hintersitz gelegt habe. Als er in der Befragung vom 26. Juli 2012 durch den Staatsanwalt gefragt wurde, wer in [Gemeinde 2] das Sturmgewehr aus dem Auto genommen habe, sagte er, «F.___» (AS 757 Z 267). Er selber sei sofort zum Hauseingang gegangen, zur Familie. Er könne zum Zustand des Gewehres nichts sagen, er habe es nur genommen und ins Auto geworfen. Er wisse nicht, ob es entladen gewesen sei. F.___ habe es genommen, bei der Strasse, dieser sei mit der Polizei am Telefon gewesen (AS 758). Frage (AS 758 Z. 299 f.): «Sie selber haben am Sturmgewehr nichts gemacht, also nicht entladen oder manipuliert?» A: «Nein, nein» (AS 758 Z. 301). In derselben Befragung sagte er zur Pistole, er habe diese nur in der Mittelkonsole des Autos gesehen, er habe aber gar nicht richtig geschaut (AS 757). Und dann auf den Vorhalt, die Pistole sei spurenkundlich untersucht worden, er habe sie in den Händen gehabt (AS 758 Z. 304 – 306). Die Pistole sei in einer Kurve auf seine Seite gerutscht und er habe sie zurückgeschoben. «Sonst habe ich es nicht in der Hand gehabt» (AS 758 Z. 308). Dann auf Vorhalt, das Spurenbild sei ein anderes, es hätten sich an der ganzen Pistole Spuren von ihm gefunden, meinte er, das könne nicht sein, er habe sie zu Hause nicht angefasst (AS 758 Z. 317 – 324). Auf Vorhalt, seine DNA sei auf dem Abzugsbügel, was darauf hindeute, dass er mit der Pistole geschossen habe: «Nein, ich habe mit beiden Waffen nie geschossen» (AS 759 Z. 329). Für die gefunden DNA auf dem Sturmgewehr habe er nur die Erklärung, dass er das Sturmgewehr seinem Sohn entrissen habe.\nUnd dann, eine Woche später (am 2.8.2012), hat er sich das offenbar alles überlegt und sagte nun völlig anders aus: Er habe nach der Rückkehr in [Gemeinde 2] beide Waffen in der Hand gehabt und diese entladen. Die DNA auf dem Gewehrmagazin stamme von daher, dass er die restliche Munition aus dem Magazin genommen und diese unter einem Blumentopf versteckt habe. – Der Beschuldigte 2 passte damit nicht nur seine Aussagen den ihm vorgelegten Beweismitteln an und behauptete das Gegenteil seiner bisherigen Aussagen, er widersprach damit auch vollständig seinem Sohn, der ausgesagt hatte, er habe das Gewehr leergeschossen gehabt und er sei nach der Rückkehr in [Gemeinde 2] sofort ausgestiegen, sei nach hinten gegangen und habe die Waffen genommen. Er habe das Sturmgewehr auseinandergenommen und bei der Strassenverzweigung auf den Boden gelegt, ebenfalls die Pistole, bei der er das Magazin herausgenommen habe. Dort bei der Strassenverzweigung wurde der Beschuldigte 1 von der Polizei auch tatsächlich so mit den Waffen neben sich angetroffen und verhaftet.\n- Es war aber auch das Aussageverhalten des Beschuldigten 1 lügenhaft und widersprüchlich, geprägt vom Bemühen, glaubhaft zu machen, nur er habe mit beiden Waffen geschossen. Konstant sagte er lediglich aus, in welcher Reihenfolge (1. A.___, 2. H.___, 3. I.___) er auf die Opfer Schüsse abgab. Hinsichtlich der Frage, welche Waffen bei den jeweiligen Opfern zum Einsatz gebrachten wurden, lassen sich erhebliche Unterschiede ausmachen: In der ersten Einvernahme vom 6. Juli 2012 sagte er bereits aus, mit dem Gewehr und der Pistole geschossen zu haben. Er habe mit dem Sturmgewehr auf den ihm unbekannten Mann geschossen, der rausgelaufen sei, und dann auf H.___. Dann habe er keine Patronen mehr gehabt, das Gewehr in den Kofferraum geworfen, die Pistole hervorgenommen und damit auf I.___ geschossen (AS 551 und 553). Hier sagte er noch nichts davon, dass er mit der Pistole auch noch auf H.___ geschossen haben will; es blieb unerwähnt, obwohl er diesen Ablauf, das Schiessen auf H.___, hier gleich zweimal schilderte und nur mit Mühe erklären konnte (AS 553), weshalb er denn überhaupt H.___, den er ja gerade zuvor ohne Mühe niedergeschlagen hatte, nun auch noch erschiessen musste. «Keine Ahnung … aus Wut?» – «Dann hatte ich keine Munition mehr im Sturmgewehr. Ich warf es in den Kofferraum und lud meine Pistole. Dann ist I.___ auf mich zugekommen und ich habe auf ihn geschossen» (AS 553 Z. 153 - 157).\n- Erst in der nächsten Befragung (AS 565) schob der Beschuldigte 1 in diesen Sachverhalt dann ein, er habe mit der Pistole auch noch auf den bereits von den Gewehrschüssen mehrfach getroffenen H.___ geschossen, der wie eine Leiche auf dem Platz herumgelaufen und auf ihn zugekommen sei. – Diese Schilderung ist aufgrund des im Obduktionsbericht festgestellten Verletzungsbildes aufgrund der Gewehrschusstreffer schlicht ausgeschlossen. Nach den Aussagen des Beschuldigten 1 (AS 565) gab er auf H.___, den er zuvor mit Faustschlägen niedergeschlagen hatte, mit dem Sturmgewehr gezielt zwei oder mehrere Schüsse auf den Oberkörper ab. Es waren gemäss dem erwähnten Obduktionsbericht 6 Treffer mit dem Sturmgewehr, die massivste Verletzungen, unter anderem auch von Lunge und Herz, hervorriefen. Der Beschuldigte 1 war denn auch nicht in der Lage, diese angeblich von ihm abgegebenen zusätzlichen Pistolenschüsse irgendwie zu erklären (AS 566 F 13)."}