{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\nDie am Tatort sichergestellte Pistolenpatrone weise Spuren auf der Hülse auf, wie sie beim Laden in eine Waffe entstehen würden. Auf dem Zündhütchen fänden sich keine objektiven Hinweise darauf, dass der Zündstift mit dessen Oberfläche Kontakt gehabt hätte, resp. durch den ausgelösten Schlaghammer auf dieses geschlagen worden sei (AS 472).\n6.2.4 Der KTD erstellte noch in der Tatnacht sowie am 6. und 10. Juli 2012 fotografische Aufnahmen (AS 102a – 174) und erstellte gestützt darauf einen massstabgerechten Lageplan mit Legende, worin die Lage der aufgefundenen Munitionshülsen und Projektileile sowie die Lage der getöteten Personen eingezeichnet sind (AS 101). Hervorzuheben ist bereits an dieser Stelle das Geschossmantelteil Kaliber 9 mm Pos. 26 (12.03575). Dieses aus der Pistole stammende Geschossteil befand sich in unmittelbarer Nähe der Leiche I.___. Dieses Geschossmantelteil ist auf den Bildern 67 und 68 (AS 171 und 172) festgehalten. In der Legende dazu steht, dass dieses Kleinteil erst am 10. Juli 2012 aufgefunden und sichergestellt wurde (AS 171).\n6.3 Rechtsmedizinische Gutachten und Berichte des IRM Bern\n6.3.1 Das IRM Bern hat Legalinspektionen, Obduktionsberichte sowie rechtsmedizinische Gutachten zum Todesfall über die beiden Verstorbenen sowie ein Gutachten zur körperlichen Untersuchung über den Verletzten erstellt. Bei Letzterem wurden Projektilfragmente in den Weichteilen des linken Daumenballens sowie in den Weichteilen des linken Oberschenkels festgestellt (AS 366). Aufgrund der Fotografien sei am ehesten davon auszugehen, dass sich der Einschuss links im Bereich des Gesässes und der Ausschuss am Übergang von Oberschenkelvorder- zu Oberschenkelaussenseite befinden würde. Bei dem in der Hand sichtbaren Geschossteil handle es sich offensichtlich um eine Geschossspitze. Rekonstruktiv sei somit anzunehmen, dass der Oberschenkeldurchschuss und die Verletzung der mutmasslich auf dem Oberschenkel liegenden Hand durch die Spitze eines Geschosses verursacht worden sei, das zuvor bereits einen Körper durchschlagen habe und darin entzwei gebrochen sei (AS 367).\n6.3.2 Die Obduktion des Leichnams von H.___ ergab mehrere Schussverletzungen, darunter zahlreiche Ein- und Ausschussverletzungen sowie Steckschüsse. Die Schüsse stammen gemäss Gutachter aus beiden Tatwaffen, wobei 3 Schüsse aus der Pistole (Einschusswunden Nrn. 3, 4 und 9) und 6 Schüsse mit dem Sturmgewehr (Einschusswunden Nrn. 7, 12, 13, 14, 15 und 19) abgegeben worden seien (AS 278 f., 304, 306 und 328). Es habe insbesondere der Schuss, der bei der Verletzung Nr. 12 eingetreten sei, zu einer Verletzung von Rippen, Lunge und Herz geführt. Die Verletzung des Herzens aber auch die zahlreichen anderen Schussverletzungen dürften zu einem ausgeprägten Blutverlust geführt haben. Die Todesursache sei eine Kombination von innerem Ersticken infolge massiven Blutverlustes und äusseren Erstickens infolge einer Behinderung der Atemmechanik. Aufgrund der Aufsplitterung des Projektils in zahlreiche kleinste Fragmente sowie aufgrund der ausgedehnten Zerstörung im Rahmen einer primären Wundhöhle dürfte es sich beim todesursächlich relevanten Schuss um eine Schussabgabe aus dem Sturmgewehr 90 gehandelt haben (AS 278). Die festgestellten Hautabschürfungen und die Einblutungen in die Kopfschwarte seien durch den Sturz auf den Boden erklärbar. Es bestünden keinerlei Anhaltspunkte für eine der Schiesserei vorangegangene massive körperliche Auseinandersetzung (AS 279).\n6.3.3 Der Leichnam von I.___ wies gemäss Gutachten vom 23. Oktober 2012 eine einzige Einschusswunde im Rücken auf, mit Steckenbleiben des Projektils bzw. von Projektilsplittern in der rechten Bauchhaut. Aufgrund des Aufsplitterns des Projektils in mehrere Teile gehen die Gutachter von einem Schuss aus dem Sturmgewehr 90 aus (AS 338). Gemäss Aktengutachten vom 30. Januar 2013 sei aufgrund der Verletzungen an der Wirbelsäule eine Bewegung bzw. ein sich Verstecken, abgesehen von einem letzten bereits eingeleiteten Einzelschritt, nicht denkbar. Es dürfte vielmehr zu einer unmittelbaren Bewegungsunfähigkeit der Beine gekommen sein (AS 363).\n6.4 Untersuchungsbericht des IRM Bern (DNA-Vergleich)\nDem IRM Bern, Abteilung forensische Molekularbiologie, wurden verschiedene Abstrichtupfer ab den Tatwaffen sowie die Wangenschleimhautabstriche der Beschuldigten mit dem Auftrag zugestellt, DNA-Profile zu erstellen und mit den Spuren ab den Tatwaffen zu vergleichen (AS 372). Gemäss Untersuchungsbericht vom 13. Juli 2012 (AS 377 ff.) fand sich jeweils die DNA von beiden Beschuldigten an folgenden Waffenbestandteilen:\n- Abzugsbügel Pistole SIG P225 (AS 378);\n- Pistolengriff SIG P225:\nHauptkomponente von G.___, Nebenkomponente von F.___ sowie zusätzliche vereinzelte Merkmale einer unbekannten Drittperson (AS 378 f.);\n- Verschlussstück hinten SIG P225:\nHauptkomponente von G.___, Nebenkomponente von F.___ (AS 379);\n- Magazin einreihig zu SIG P225 (Magazinlippe, AS 237):\nHauptkomponente von G.___, Nebenkomponente von F.___ sowie zusätzliche vereinzelte Merkmale einer unbekannten Drittperson (AS 379);\n- Griffstück zu Sturmgewehr 90 (AS 379);\n- Abzugbügel zu Sturmgewehr 90:\nHauptkomponente von einer unbekannten männlichen Person, vermutlich ein Verwandter der Beschuldigten (AS 379);\n- Sicherungshebel links und rechts zu Sturmgewehr 90\nHauptkomponente von G.___, Nebenkomponenten von F.___ (AS 380);\n- Handschutz zu Sturmgewehr 90,\nwobei vereinzelte Merkmale einer unbekannten dritten Person vorhanden sind (AS 380);\n- Ladehebel Sturmgewehr 90,\nwobei vereinzelte Merkmale einer unbekannten dritten Person vorhanden sind (AS 380);\n- Magazinlippe Sturmgewehr 90,\nwobei vereinzelte Merkmale einer unbekannten dritten Person vorhanden sind (AS 380).\nZusammenfassend hielten die Gutachter folgendes fest (AS 380):"}