{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\n5.1 Die Zeugin 1 ist die Ehefrau des verstorbenen I.___, die Tochter des Beschuldigten 2 und die Schwester des Beschuldigten 1. Sie sagte in der ersten Einvernahme vom 6. Juli 2012 (AS 841 ff.) folgendes aus: Gestern Abend um ca. 22 Uhr habe sie gehört, wie ihr Mann telefoniert habe. Er habe auf Albanisch laut gerufen «F.___, was willst Du?». Weiter habe er gerufen, er könne mit ihr machen, was er wolle, sie auch zusammenschlagen, wenn er möchte, und noch etwas von einer blutigen Nase. Sie habe sich gedacht, dass ihr Bruder F.___ am Telefon sei. Sie habe zusammen mit B.___ das Wohnzimmer betreten, in welchem sich der Besucher (A.___) und ihr Schwiegervater aufgehalten hätten. Sie habe dann ihren Vater nach H.___ rufen hören und dieser sei dann nach draussen gegangen (AS 843). Sie selbst sei in das Schlafzimmer zu ihrem Sohn gegangen. Von da aus habe sie durch das offene Fenster das Gespräch hören können. Anfangs hätten sie ruhig miteinander geredet. Ihr Vater habe gefragt, wieso er auf Umwegen von der Geburt ihres zweiten Sohnes habe erfahren müssen. Irgendwann habe sie ein weiteres Gespräch zwischen F.___ und I.___ gehört. F.___ habe zu I.___ gesagt, dass er nicht so mit ihr (Zeugin 1) umspringen dürfe. I.___ habe laut umhergeschrien und gesagt, dass er sich das nicht anhören müsse. Er könne mit ihr machen, was er wolle. Die Zeugin 1 erzählte betreffend den Tatabend weiter, sie habe plötzlich mehrere Schüsse gehört. Sie sei aufgesprungen und hinuntergeeilt. Die Haustüre sei weit offen gestanden, ein paar Meter vor der Stufe zur Haustüre habe A.___ regungslos am Boden gelegen. Ein paar Meter davon entfernt habe ihr Mann in Seitenlage am Boden gelegen, er habe noch gezuckt. Rechts daneben sei H.___ gestanden. Etwas weiter vorne auf der rechten Seite habe sie F.___ stehen sehen. Er habe etwas Langes in beiden Händen gehabt (AS 845 F 7). Es sei ihr sofort klar gewesen, dass es eine Waffe sein müsse. Als sie zuvor in der Wohnung die Schüsse gehört habe, sei sie sicher gewesen, dass ihr Mann auf jemanden geschossen habe. Als sie draussen ihren Bruder mit der Waffe gesehen habe, habe sie es kaum glauben können. Ihr Mann habe ihr unzählige Male gedroht, sie und ihre Familie umzubringen. Sie habe grosse Angst vor ihm gehabt und sei nur noch wegen der Kinder mit ihm zusammen gewesen (AS 845). Sie könne nicht sagen, wo sich ihr Bruder draussen aufgehalten habe, es sei sehr dunkel gewesen. Sie wisse irgendwie nichts mehr, sie sei voll weggetreten gewesen. Sie wisse nur noch, wie sie plötzlich auf der Rückbank im Fahrzeug gesessen habe. Der Bruder sei am Steuer gesessen, der Vater daneben. In [Gemeinde 2] angekommen, sei sie sofort aus dem Fahrzeug ausgestiegen und ins Haus gegangen, wo die gesamte Familie anwesend gewesen sei. Nach dem Verlassen des Fahrzeuges habe sie den Vater und den Bruder nicht mehr gesehen (AS 846). O.___ schilderte weiter detailliert, wie sie von ihrem Ehemann geschlagen worden sei. Sie denke, dass er ihr früher oder später sowieso etwas angetan hätte (AS 847 F 17).\n5.2 Am 16. August 2012 (AS 850 ff.) sagte die Zeugin 1 in Anwesenheit der beiden Verteidiger vor der Staatsanwaltschaft aus. Als die ersten Schüsse gefallen seien, sei sie im Wohnzimmer gewesen. B.___ sei zu diesem Zeitpunkt nicht draussen gewesen, sondern drinnen bei der WC-Türe (AS 856/857). Sie sei dann einfach rausgerannt, ohne ihren zweijährigen Sohn mitzunehmen. Sie habe draussen A.___ reglos am Boden liegen sehen, bei den Schläuchen sei ihr Mann gelegen und etwas rechts von A.___ sei H.___ gestanden, mit roten Flecken auf dem hellen Hemd. Er sei gestanden, er sei aber erschossen gewesen, er sei mehrmals angeschossen worden, aber noch gestanden (AS 858 Z. 336 f.). Ihr Bruder sei vor ihm gestanden (sie zeigt vor, wie F.___ die Waffe mit zwei Händen gehalten habe, AS 858 Z 340 ff.). Ihren Vater habe sie nie gesehen, nur ihren Bruder; sie sei schockiert gewesen, diesen mit der Waffe gesehen zu haben. Der Zeugin wurde vorgehalten, sie habe ausgesagt, ihr Bruder habe etwas Langes in seinen beiden Händen gehalten und es sei ihr klar gewesen, dass es sich um eine Waffe gehandelt habe; ob sie den Unterschied zwischen einer Pistole und einem Gewehr kenne? (AS 859 Z. 369 – 371) Ihre Antwort: Nein. Ich kenne mich nicht aus. Ich habe mich damit nie auseinandergesetzt. Dass eine Pistole klein ist, weiss ich. Ich weiss, dass es eine Militärwaffe war. Es war lang. Er ist einfach so … keine Ahnung. Es war etwas Langes (AS 859 Z. 372 – 375). Sie habe sich auf die roten Punkte auf dem Hemd von H.___ konzentriert. Bei F.___ habe sie gesehen, dass er etwas Langes in den Händen gehalten habe (AS 859 Z. 383 f.). Sie könne sich erinnern, dass sie im Auto gewesen sei und B.___ rausgekommen sei. Sie könne nicht sagen, ob noch Schüsse gefallen seien, als sie (die Zeugin 1) aus dem Haus gekommen sei. Ausgerechnet ihren Vater habe sie nicht gesehen, das sei komisch. Sie habe ihn sprechen gehört, aber erst wieder gesehen, als sie im Auto gesessen seien (AS 860). Sie sei freiwillig ins Auto gestiegen. Als sie aus dem Haus gerannt sei, sei B.___ noch oben gewesen (AS 861). Im Fahrzeuginnern habe sie weder eine Pistole noch ein Gewehr gesehen (AS 863). Sie wisse nicht, was ihr Vater und ihr Bruder nach der Ankunft in [Gemeinde 2] gemacht hätten. Sie sei drinnen gewesen und habe bei ihrer Festnahme zugeschaut (AS 864). Auf weitere Fragen erzählte die Zeugin, sie habe ihre Familie nicht über die Geburt ihres zweiten Sohnes informieren dürfen. Ihre Schwester habe mit I.___s Schwester zusammengearbeitet, so habe es ihre Familie erfahren. I.___ habe ihr Handy kaputt gemacht und das Haustelefon habe sie nicht gebrauchen dürfen (AS 867)."}