{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\n3.3 In der nächsten Einvernahme vom 22. August 2012 (AS 827 ff.) sagte der Privatkläger 1 in Anwesenheit der beiden Verteidiger vor der Staatsanwaltschaft aus. Er könne sich an die vorherigen Einvernahmen nicht mehr erinnern. Seit dem Vorfall habe er mit der Familie von H.___ und I.___ Kontakt gehabt, er habe C.___ den Ablauf des Vorfalles geschildert, B.___ habe auch mitdiskutiert. Er habe damals mitbekommen, dass I.___ ein Telefongespräch im WC geführt habe und danach nervös gewesen sei. Davon, dass er gesagt haben solle, er könne sie blutig schlagen, habe er nichts gehört. Soweit er sich erinnern könne, hätten sowohl der jüngere als auch der ältere Mann auf H.___ eingeschlagen, er sei sich aber nicht sicher. Angesprochen auf seine bisherigen Aussagen, wonach der ältere der Besucher auf H.___ eingeschlagen habe, der jüngere aber nicht, was denn nun richtig sei (AS 832 unten), sagte der Privatkläger 1, «bei Gott ich habe beide gesehen, so wie ich mich erinnere». I.___ habe versucht, zu seinem Vater zu gehen und er sei hinterher gerannt. Der Jüngere habe ihn zuerst getroffen. Sie hätten zwei Waffen gehabt. Der Junge habe mit der Pistole geschossen, die andere Waffe habe er gesehen, als der alte Mann H.___ erschossen habe (AS 833 Z. 213). Es sei eine so lange Waffe (ca. 1 Meter gewesen, mit einem Magazin für die Patronen, eine Kalaschnikow oder ein anderes Gewehr). Der jüngere Mann habe ohne Warnschüsse direkt auf ihn geschossen, mit der Pistole. Er wisse nicht, ob beide oder nur einer geschossen habe. Die Schüsse auf ihn seien die ersten dieses Abends gewesen. Der Alte habe H.___ erschossen, der Junge habe ihn und I.___ angeschossen. Er sei nicht sicher, ob dieser mit der Pistole oder der Kalaschnikow geschossen habe. Es stimme nicht, dass der Jüngere mit einer Pistole zwei Schüsse in die Brust von H.___ abgegeben habe, bei der polizeilichen Einvernahme sei er durcheinander gewesen (AS 834); es sei der Alte gewesen, ein Glatzkopf. Es sei nicht so, dass er jetzt die Version von B.___ erzähle. Er habe nicht gesehen, wie I.___ erschossen worden sei, wohl aber wie H.___ erschossen worden sei (AS 835). Auf den Widerspruch zu seinen Aussagen bei der Polizei angesprochen, wonach er den älteren Besucher nicht mit einer Waffe gesehen habe und nun heute erzähle, er habe gesehen, wie dieser den H.___ erschossen habe, sagte er, er sei damals im Stress und unter Schmerzen gewesen. Jetzt sei sein Erinnerungsvermögen besser. Wenn B.___ sage, der Ältere habe mit einer Pistole auf H.___ geschossen, so stimme das nicht. Er habe ihn mit der Kalsh gesehen, mit einer längeren Waffe (AS 836). Der Ältere habe zum Jüngeren gesagt: «Bring ihn ganz um, fick ihm die Mutter, lasse diesen auch nicht am Leben». Damit habe er ihn gemeint. Dann sei zuletzt der alte Mann mit der Pistole auf ihn zugekommen und habe dreimal abgedrückt, aber es habe sich kein Schuss gelöst. Der Alte und der Junge hätten zuvor die Waffen getauscht, d.h. der Alte habe dem Jungen die längere Waffe gegeben und die Pistole genommen (AS 836). Als I.___ am Boden gelegen habe, habe er B.___ gesehen, danach sei noch in die Luft geschossen worden (AS 837). Er habe aber nicht gesehen, ob sie schon auf dem Vorplatz gewesen sei, als auf ihn geschossen worden sei (AS 838). Er habe gesehen, dass die ersten Schüsse, die auf ihn abgegeben worden seien, vom Jüngeren abgegeben worden seien. Es sei eine Pistole gewesen, der Jüngere habe einhändig geschossen (AS 839). Nachdem der Junge auf ihn geschossen habe, habe er nichts mehr gesehen. Er habe um sein Leben gekämpft (AS 839 Z. 411).\n3.4 An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte der Privatkläger 1 (AS 2413 ff.), die ersten Schüsse habe F.___ auf ihn abgegeben. Als er nach draussen gekommen sei, sei der Vater von G.___ (recte F.___) daran gewesen, H.___ zusammenzuschlagen. Er habe versucht, sie auseinanderzubringen und dann habe er Schüsse bekommen. Liegend habe er gesehen, dass der Vater von F.___ den H.___, der da gelegen sei, getötet habe. Danach habe F.___ den I.___ umgebracht. Das sei so, das sei, was er gesehen habe (AS 2415 Z. 66 – 76). Auf Vorhalt, er habe bei der polizeilichen Befragung nichts davon gesagt, dass die ältere Person auch geschossen habe, sagte der Privatkläger 1, dass er im Spital gewesen sei und eine Infusion gehabt habe, er sei sich das erst im Nachhinein bewusst geworden. Er habe gesehen, wie die ältere Person geschossen habe. Sowohl als er auf H.___ geschossen habe, als auch, als er auf ihn (?) geschossen habe. Er habe mit der Pistole auf ihn geschossen. Auf I.___ sei mit einer Kalaschnikow geschossen worden. Sie hätten die Waffen umgetauscht, mal habe der eine mit der Kalaschnikow und der andere mit der Pistole geschossen und dann sei es umgekehrt gewesen. Er selber habe angeschossen am Boden gelegen, da habe der Vater zu F.___ gesagt: «Geh zu ihm und mach ihn fertig, fick ihm seine Mutter». F.___ sei zu ihm gekommen, habe eine Ladebewegung gemacht, es habe aber geklemmt. Dies sei mit der Pistole gewesen.\n4. Aussagen der Privatklägerin B.___ (Privatklägerin 2)"}