{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\n3.2 Am 9. Juli 2012 wurde der Privatkläger 1 erneut und in Anwesenheit der beiden Verteidiger (bzw. deren Vertretung) einvernommen (AS 814 ff.), wiederum im Bürgerspital Solothurn. I.___ habe an jenem Abend einige Telefonate geführt und sei aufgeregt gewesen, er wisse aber nicht, warum. Dann hätten diese Leute geläutet oder geklopft. H.___ sei aufgestanden und runtergegangen, ebenso I.___ (AS 816). Sie hätten etwas besprochen, irgendwie geschrien. H.___ habe zu I.___ gesagt, er solle reingehen, er werde sich mit den Leuten verständigen. Dann habe es ein Geschrei gegeben. I.___ habe wieder raus gewollt, er habe ihn gepackt, habe ihn aber nicht zurückhalten können (AS 817). I.___ habe seinen Vater am Boden liegend gesehen und wie die Anderen auf ihn eingeprügelt hätten (AS 818 F 17). Auf die Nachfrage (F 18), wer auf H.___ eingeschlagen habe und wie, sagte der Privatkläger 1, es habe der alte Mann mit Füssen und der Faust auf H.___ eingeschlagen, der Jüngere sei daneben gestanden und habe nicht auf ihn eingeschlagen. Er habe I.___ nicht mehr zurückhalten können. Er selbst sei dann auch zu ihnen gelaufen, um sie auseinanderzubringen. Da habe der junge Mann seine Pistole gezogen und auf sie geschossen. Die Kugeln hätten ihn selbst und I.___ getroffen. Er habe mit dem Handrücken nach oben geschossen, also nicht so, wie wenn man auf jemanden ziele (AS 818). Auf konkrete Frage: Er könne nicht sagen, ob die Waffe auch ein Gewehr gewesen sein könnte. Er habe eine Kugel abgekriegt und I.___ angewiesen zu flüchten. Vor diesen Schüssen habe er ganz klar keine Schüsse gehört. Er sei zu Boden gefallen und habe nicht mehr geschaut, was passiere. Er habe Angst gehabt, dass er noch einen Schuss abkriege. Er habe weitere Schüsse gehört, könne aber nicht sagen, wohin diese abgegeben worden seien. Bevor die Männer weggegangen seien, habe sich der Klang der Schüsse verändert und sei dumpfer geworden (AS 819). H.___ habe nicht mehr aufstehen können, weil er fest geschlagen worden sei, der ältere Mann sei die ganze Zeit oberhalb von ihm gewesen, der jüngere habe geschossen. Die Frage, ob er einmal eine lange Waffe gesehen habe bei dieser Schiesserei, verneinte er (AS 820). Es habe nur der jüngere Mann Schüsse abgefeuert (AS 821 F 48), er habe nur den jüngeren Mann schiessen sehen, seine Augen hätten den älteren nicht schiessen gesehen. Der Ältere habe auf H.___ eingeschlagen. Der Jüngere habe H.___ zweimal in die Brust geschossen, mit einer Pistole (AS 821). Auch die Frage, ob der ältere Mann jemals im Besitz einer Waffe gewesen sei, verneinte der Privatkläger 1 (AS 822)."}