{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\n2.4 In der Einvernahme vom 16. Juli 2012 (AS 736 ff.) sagte der Beschuldigte 2 in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers zu den Ereignissen am Tatort aus. Es sei seiner Tochter verweigert worden, ihre Familie zu besuchen oder zu kontaktieren. Er habe den Streit mit der Familie von H.___ und I.___ friedlich lösen wollen. Der Vorplatz des Bauernhofes der Familie von H.___ und I.___ sei nur mit dem Licht aus einem Zimmer im oberen Stockwerk ein Stück weit erhellt worden. Er denke, ansonsten sei es dunkel gewesen. F.___ sei im Auto geblieben und er habe geklingelt (AS 738). Zunächst sei I.___ an die Haustüre gekommen. Er habe nur den Kopf geschüttelt und sei wieder gegangen. Kurz darauf sei H.___ alleine an die Haustüre gekommen. Er habe mit ihm über die Streitigkeiten ihrer Familien gesprochen. Auf einmal sei I.___ erschienen und habe sich zwischen ihn und H.___ gestellt. I.___ habe gesagt, er könne mit seiner Frau machen, was er wolle. H.___ habe I.___ gesagt, er solle ins Haus gehen. F.___ sei zu dieser Zeit neben dem Mercedes gestanden. Sie hätten weiter diskutiert und I.___ habe sich wieder in das Gespräch eingemischt, er habe gefragt, ob sie ihm Angst machen wollten, er pfeife auf alles. Nach dieser Aussage sei auch F.___ dazugekommen, sodass sie zu viert da gestanden seien (AS 739). H.___ habe I.___ wieder gesagt, er solle ins Haus gehen. Fluchend sei I.___ nach drinnen gegangen. H.___ habe dann angefangen, F.___ zu beschimpfen, wobei die Diskussion zwischen den beiden hitzig geworden sei. F.___ habe H.___ mit beiden Händen von sich weggestossen, sodass dieser ein paar Schritte nach hinten gemacht habe, aber nicht umgefallen sei. Er (Beschuldigter 2) habe sich dazwischen gestellt. H.___ habe ihn von hinten um den Bauch gepackt und habe ihn wegschieben wollen. H.___ habe nach I.___ geschrien, es habe getönt, wie wenn er um Hilfe gerufen hätte. F.___ habe nun H.___ zu Fall gebracht und ihn auch geschlagen (AS 740). Währenddem H.___ wieder aufgestanden sei, habe er eine Person aus der Wohnung kommen sehen, ohne zu erkennen, wer das gewesen sei. Dann habe er 2-3 Schüsse gehört und gesehen, wie die Person, die aus der Wohnung gekommen sei, zu Boden gefallen sei. F.___ habe ein Sturmgewehr in der Hand gehabt. (Auf Frage; AS 741 F 26) Er selbst habe die Person, die aus der Wohnung gekommen sei, nicht als Bedrohung wahrgenommen, er habe auch nicht bemerkt, dass diese Person vor den Schüssen F.___ bedroht hätte. Anschliessend habe er erneut mehrere Schüsse gehört (AS 741). Er habe gesehen, dass F.___ mit dem Sturmgewehr geschossen habe, wisse aber nicht, auf wen. H.___ sei wieder aufgestanden und da habe er auch I.___ bemerkt, welcher dem Stall entlang gerannt und hinter diesem verschwunden sei. Nach wenigen Sekunden sei I.___ wieder hervorgekommen. F.___ habe mehrmals mit dem Sturmgewehr auf jenen geschossen. Er selbst habe bei I.___ keine Waffe festgestellt, dieser habe auch keine Zeit gehabt, jemanden zu bedrohen. Er sei um die Ecke gekommen und unmittelbar darauf von F.___ niedergeschossen worden. In diesem Moment habe er F.___ das Sturmgewehr aus den Händen genommen und es im Wageninnern deponiert, vorne oder hinten, aber nicht im Kofferraum. Dann habe er Pistolenschüsse gehört, er habe aber nicht gesehen, wer auf wen geschossen habe (AS 742). Damals habe er noch nicht gewusst, dass es Pistolenschüsse gewesen seien, er habe es im Nachhinein erfahren. Was H.___ in diesem Moment gemacht habe, wisse er nicht. Er habe B.___ und O.___ auf dem Vorplatz gesehen, wisse aber nicht, wann diese nach draussen gekommen seien. O.___ sei in den Mercedes gestiegen, F.___ habe sich hinter das Steuer gesetzt und er habe auf dem Beifahrersitz Platz genommen. Das Ganze habe nur wenige Minuten gedauert (AS 743). Sie seien auf direktem Weg nach Hause gefahren. Das Sturmgewehr habe F.___ vor der Tat aus dem Kofferraum geholt; ob er die Pistole auf sich getragen habe, wisse er nicht. Nach den Schüssen habe er sie zwischen dem Fahrersitz und der Mittelkonsole verstaut. Auf weitere Fragen sagte der Beschuldigte 2, er habe F.___ das Sturmgewehr aus der Hand gerissen, nachdem er H.___ blutend am Boden gesehen habe. Er habe ihn nur blutend am Boden gesehen, aber nicht, wie er niedergeschossen worden sei. Zurück in [Gemeinde 2] seien sie alle ins Haus gegangen, «das heisst ich, F.___ und O.___ (…). Ich vernahm später, dass F.___ vom Haus zur Hauptstrasse marschierte und dort auf die Polizei wartete. Ich selber hielt mich vor unserem Haus auf. Dort traf ich dann die Polizei» (AS 744 F 53). Er habe nicht gewusst, dass F.___ eine Pistole habe. Er habe die Pistole im Haushalt auch noch nie gesehen. Vom Sturmgewehr habe er gewusst. Die Frage, ob er wisse, wie man mit Waffen umgehe, bejahte G.___. Im Kosovo habe jeder Waffen zu Hause, das sei auch bei ihnen so gewesen. Hier habe er aber keine Waffe (AS 745)."}