{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\n2.1 Die erste Einvernahme fand wenige Stunden nach der Tat durch die Staatsanwaltschaft und in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers statt (AS 715 ff.) Dabei schilderte der Beschuldigte 1 die Kernereignisse wie folgt: Sie seien zur Familie von H.___ und I.___ gegangen und er habe die Sache mit dem Vater, H.___, klären wollen. Dieser sei aus dem Haus gekommen. Sie hätten normal leise geredet. H.___ habe dann gesagt, auf seinem Grundstück hier entscheide er, und habe angefangen zu schreien. I.___ habe gesagt, er habe keine Angst vor ihnen, er mache mit seiner Frau, was er wolle, und sei ins Haus gegangen. Der Beschuldigte 1 sei zum Auto gegangen und habe aus dem Kofferraum ein Sturmgewehr genommen. Es sei dunkel gewesen. Plötzlich sei eine Person, nicht I.___, aus dem Haus gekommen. F.___ habe sofort geschossen. H.___ habe ihn (Beschuldigter 2) von hinten gepackt, aber nicht so fest, und F.___ habe ihn geschlagen und auf ihn geschossen. Nachher sei I.___ aus dem Haus gekommen und in den Hof gegangen. F.___ habe auf I.___ geschossen. Er habe das Sturmgewehr gezogen und auch eine andere Waffe dabei gehabt. Er (Beschuldigter 2) habe F.___ das Sturmgewehr weggenommen, der habe dann aber mit der Pistole weitergeschossen. Er wisse nicht, ob er getroffen habe. Dann sei die Tochter hinausgekommen, sei mit ihnen ins Auto gekommen und sie seien Richtung [Gemeinde 2] gefahren. Es sei alles ganz schnell gegangen. I.___ habe gesagt, er mache mit der Frau, was er wolle, und dann sei es eskaliert. I.___ sei ins Haus gegangen und H.___ habe ihn (Beschuldigter 2) am Bauch gehalten, dann sei eine dritte Person herausgekommen und F.___ habe geschossen. Er habe ihm dann die Waffe weggenommen, der habe aber einfach eine Pistole hervorgenommen. F.___ habe auf alle drei geschossen, die drei seien dann am Boden gelegen (AS 718). Das Gewehr habe er (Beschuldigter 2) ins Auto geschmissen, nicht in den Kofferraum, sondern vorne. Er habe nicht gewusst, dass sein Sohn Waffen dabei gehabt habe.\n2.2 An der Haftverhandlung vom 9. Juli 2012 (AS 1249 ff.) sagte G.___ in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers im Wesentlichen, das Ganze sei so schnell gegangen, er habe es nicht ganz genau gesehen. Er habe nicht gemerkt, dass sein Sohn Waffen mitgenommen habe. Die Person, welche aus dem Haus gelaufen sei, sei zuerst erschossen worden. Ob er zuerst auf H.___ oder I.___ geschossen habe, könne er nicht sagen. I.___ sei von der rechten Seite her gekommen und F.___ habe geschossen. Es sei unglaublich schnell gegangen. Er habe ihm dann die Waffe aus der Hand gerissen. Das sei das Sturmgewehr gewesen, er habe aber noch eine andere Waffe gehabt. F.___ sei aufgewühlt gewesen, ja auch wütend. Er habe nicht gewollt, dass seine Schwester nochmals geschlagen werde. Sie habe nicht mit ihnen sprechen oder telefonieren dürfen. Das Ganze laufe schon seit drei Jahren so (AS 1250). Er habe über drei Jahre versucht, dass es nicht eskaliere. Er habe gehofft, dass es besser werde, aber es sei immer schlimmer geworden (AS 1251). Er selber habe zu 100 % nie geschossen an diesem Abend.\n2.3 Am 12. Juli 2012 wurde G.___ erneut befragt (AS 724 ff.). Er schilderte dabei die Situation unmittelbar vor der Fahrt nach Oensingen. Zu den Ereignissen in Oensingen selber wurde er an diesem Tag nicht befragt."}