{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\n1.7 In der Einvernahme vom 14. August 2012 (AS 692 ff.) wurden dem Beschuldigten 1 in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers insbesondere diverse Fragen gestellt zu den Waffen und deren Bestandteilen, welche am Domizil der Beschuldigten in [Gemeinde 2] vorgefunden wurden. Der Beschuldigte 1 sagte aus, er habe vor der Tat in seinem Zimmer das Magazin der Pistole ganz abgespitzt und zwar mit 8 Schüssen (AS 695). Die Frage, ob das Sturmgewehr, als er damit auf H.___ und I.___ sowie den Unbekannten geschossen habe, irgendwelche Störungen aufgewiesen habe, verneinte der Beschuldigte. Er könne sich nicht mehr daran erinnern, aber soviel er wisse, habe es keine Störung gehabt (AS 696 F 27). Die konkrete weitere Frage hingegen, ob er mit dem Sturmgewehr sämtliche abgespitzte Munition verschossen habe, bejahte der Beschuldigte (AS 697). Weiter wurde der Beschuldigte 1 gefragt, wieso die Polizei am Tatort eine nicht verschossene 9mm Pistolenpatrone gefunden habe, nachdem er ja in einer vorherigen Einvernahme erklärt habe, er habe das Magazin der Pistole leergeschossen. Darauf antwortete er, er habe keine Ahnung. Er habe das Magazin eingeführt und die Waffe in Oensingen geladen. Er könne es sich nur so vorstellen, dass eine Patrone bereits im Lauf gewesen sein müsse, als er die Waffe in [Gemeinde 2] an sich genommen habe. Auf Frage, ob er nach der Rückkehr in [Gemeinde 2] am Sturmgewehr ein Entladen durchgeführt habe, sagte der Beschuldigte, er habe es gar nicht machen müssen, weil wenn man mit dem Sturmgewehr ausgeschossen sei, bleibe ja der... wie sage man diesem, hinten arretiert. Er habe nur noch das Magazin herausnehmen müssen. Auf Vorhalt, er solle erklären, wieso im sichergestellten Sturmgewehr im Lauf noch eine ganze Patrone vorgefunden worden sei, sagte er, das könne nicht sein, das könne er nicht erklären (AS 697 F 33). Ob sein Vater nach der Rückkehr von Oensingen noch Manipulationen am Sturmgewehr und/oder der Pistole vorgenommen habe, wisse er nicht. Er wisse auch nichts davon, dass sein Vater in [Gemeinde 2] vor dem Eintreffen der Polizei noch 10 Gewehrpatronen unter einem Blumentopf versteckt haben solle (AS 698 F 36).\n1.8 In der Einvernahme vom 21. August 2012 (AS 701 ff.) erklärte der Beschuldigte 1 in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers erneut, von der Alukiste mit rund 600 Schuss Munition nichts gewusst zu haben (AS 702). Er habe keine Ahnung, wo sein Vater diese Kiste, die im Rahmen der Hausdurchsuchung am 6. Juli 2012 am […] in [Gemeinde 2] in einer Nische hinter dem Öltank gefunden worden sei, aufbewahrt habe. Die von ihm verwendete Munition habe er aus seinem Zimmer genommen. Das Sturmgewehr sei nach der Tat ausgeschossen gewesen, das heisse, der Bügel sei hinten gewesen und es habe nicht mehr geschossen. Zum Sturmgewehr habe er ein 20er Magazin aus dem Militär mitgeführt (AS 706). Auf die Gewehrpatrone angesprochen, die er bei der Anhaltung im Hosensack mit sich geführt hatte (AS 706 F 39), sagte er, die habe er vielleicht in den Sack genommen, weil sie beim Laden des Magazins keinen Platz mehr gehabt habe. Es könne nicht sein, dass sein Vater in [Gemeinde 2] das Sturmgewehr entladen habe, es sei ausgeschossen gewesen. Auf Frage, weshalb sich beim Sicherstellen des Gewehrs noch eine ganze Patrone im Lauf befunden habe, antwortete der Beschuldigte, dann werde es so gewesen sein, dass es einen Klemmer gehabt habe, keine Ahnung. Er könne es sich nur so erklären (AS 707). Auf den Vorhalt der Polizei (AS 708 F 49), aufgrund der Spurenbilder sehe es so aus, dass er (Beschuldigter 1) mit dem Sturmgewehr und der Vater mit der Pistole geschossen habe und der Vater dann in [Gemeinde 2] das Sturmgewehr entladen habe: Nach seinem Wissen habe der Vater während der Tat die Waffen nicht angefasst, vielleicht nach der Tat. Er verneinte auch die Vermutung der Polizei (AS 708 F 50), aufgrund der DNA des Vaters auf den Magazinlippen der Pistole habe der Vater auf der Fahrt von [Gemeinde 2] nach Oensingen die Magazine gefüllt."}