{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\n1.2 Aussagen vom 11. Juli 2012 bei der Polizei, in Anwesenheit des amtlichen Verteidigers (AS 559 ff.): Als sie in Oensingen eingetroffen seien, seien er und sein Vater zur Tür gegangen, sein Vater habe geklingelt und H.___ sei nach unten gekommen und habe mit seinem Vater gesprochen. Dann sei auch I.___ herausgekommen und sie seien sich gegenüber gestanden. Dann sei I.___ ausgerastet und habe gesagt, er mache sie kaputt und er sei ins Haus gerannt. Er (Beschuldigter 1) sei dann zum Auto gegangen und habe hinter sich eine Person gehört, die ihm nachgerannt sei. Er habe sich umgedreht und H.___ gesehen. Er habe mit Fäusten auf diesen eingeschlagen. H.___ habe wie benommen vor ihm gekniet und sich mit den Händen am Boden abgestützt. Er habe den Kofferraum geöffnet und das bereits eingefügte, aber noch nicht korrekt eingerastete Magazin ins Sturmgewehr hineingedrückt und dieses arretiert. H.___ sei dabei immer noch ca. 2 – 2,5 Meter entfernt kniend und wie ein Hund dagelegen. Es seien dann I.___ und eine weitere Person, die er noch nie gesehen habe, aus der Liegenschaft gekommen. Er habe gedacht, sie seien bewaffnet. Er habe dann 2 Schüsse in den Boden etwa 2 Meter vor den auf ihn zulaufenden Personen abgegeben. Das habe nicht den gewünschten Erfolg gebracht, der Unbekannte sei direkt auf ihn zugelaufen und I.___ vor ihm von links nach rechts aus seiner Sichtweise (recte wohl Sichtweite). Er habe mit dem Sturmgewehr zwei Schüsse (eine «Dublette») auf den Unbekannten abgegeben (AS 564). Dabei habe er extra auf die Beine gezielt, weil er den Mann nicht gekannt habe und dieser nichts mit allem zu tun gehabt habe. Er habe sich dann gedreht und H.___ sei aufgestanden und auf ihn zugetorkelt und er habe mit dem Sturmgewehr 2 oder mehrere Schüsse gezielt auf dessen Oberkörper abgegeben (AS 565). Nach den Schüssen habe er von der Motorhaube des Mercedes aus auf I.___ gezielt und «100 %» zwei oder mehrere Schüsse auf diesen abgegeben, bis das Sturmgewehr leer gewesen sei, er also keine Munition mehr gehabt habe. Er wisse nicht, ob er I.___ getroffen habe, da es dunkel gewesen sei. Danach habe er das Sturmgewehr in den Kofferraum geschmissen, die Knarre hervorgenommen, eine Ladebewegung gemacht und auf H.___ geschossen. Dieser habe zuvor schon Schüsse abbekommen und sei wie eine Leiche auf dem Platz herumgelaufen. Er sei hervorgebeugt und stöhnend vor Schmerz auf ihn zugelaufen. Mit der Knarre habe er «zu 100 %» 4 Mal in dessen Brust geschossen. Wie oft er getroffen habe, wisse er nicht, da er sehr aufgeregt gewesen sei. Dann sei I.___ von rechts her gekommen. Er wisse nicht, ob der etwas in den Händen gehabt habe und er wisse auch nicht, ob er auf ihn mit etwas gezielt habe. Für ihn sei das so rüber gekommen, deshalb habe er geschossen, bis das Magazin leer gewesen sei, so ca. 4 Mal. Es seien 8 Schüsse im Magazin gewesen und wenn er 4 Mal auf H.___ geschossen habe, seien noch 4 Schüsse übrig gewesen. Er wisse nicht, ob er I.___ in dieser Phase getroffen habe. I.___ habe sich aufgerichtet und sei wie erstarrt zu Boden gegangen. Dann seien die Mutter von I.___ und seine Schwester aus dem Haus gekommen. Auch der jüngste von H.___s Söhnen sei hinausgekommen und habe sich alles anschauen müssen, das tue ihm leid (AS 565). Er habe dann seine Schwester aufgefordert, ins Auto zu steigen. In [Gemeinde 2] angekommen, sei er hinter das Auto gegangen und sein Vater habe ihm das Sturmgewehr übergeben. Er (Beschuldigter 1) habe es arretiert und auf den Kofferraumdeckel gelegt, er habe auch das Magazin herausgenommen. Wie sein Vater an das Sturmgewehr gekommen sei, wisse er nicht, er (Beschuldigter 1) habe es ja in Oensingen schon in den Kofferraum geschmissen. Ob der Vater es in Oensingen schon genommen habe, als er (Beschuldigter 1) am Schiessen gewesen sei, wisse er nicht. In [Gemeinde 2] habe es der Vater nicht aus dem Kofferraum nehmen können, da er (Beschuldigter 1) sofort ausgestiegen und nach hinten gegangen sei. Er habe das Sturmgewehr auseinandergenommen bzw. aufgeklappt und es bei der Strassenverzweigung auf den Boden gelegt. Die Pistole habe er ebenfalls dorthin gelegt, nachdem er das Magazin herausgenommen habe. Auf die Frage, warum er das zweite Mal mit der Pistole auf H.___ geschossen habe, antwortete F.___: «Keine Ahnung, aus Dummheit und Wut» (AS 566)."}