{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-44_2016-12-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133903&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=47&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "fe122176acaf9f3cacf317838bab4142"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:44:43", "Checksum": "c868ef52dc2207d5029f6d884428c81e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 16.12.2016 STBER.2015.44\nRegeste:\nversuchter Mord, Mord und vorsätzliche Tötung, Widerruf\n\n\n1.1 Aussagen vom 6. Juli 2012 (AS 549 ff.; vor der Staatsanwaltschaft im Beisein des amtlichen Verteidigers): In Oensingen hätten zuerst die beiden Väter (H.___ und Beschuldigter 2) miteinander geredet. Es sei dann I.___ dazu gekommen und sein Vater habe mit beiden geredet und I.___ ein bisschen «zusammen geschissen». Dieser sei dann laut geworden und ins Haus gerannt. Er habe sich gedacht, der hole jetzt eine Waffe, weshalb er das Sturmgewehr geholt habe. Dabei sei ihm H.___ nachgerannt. Er habe diesen neben ihrem Auto niedergeschlagen. Er habe dann aus dem Auto das Sturmgewehr genommen und auf die Beiden, die rausgekommen seien, geschossen (AS 551). Es seien I.___ und ein Mann gewesen, den er nicht gekannt habe. Als H.___ aufgestanden sei, habe er auf ihn geschossen. Er habe dann keine Munition mehr gehabt und das Sturmgewehr in den Kofferraum geworfen. Er habe dann die Pistole aus der hinteren Gesässtasche genommen und auf I.___ geschossen, der auf ihn zugekommen sei. Er wisse nicht, ob dieser etwas in den Händen gehabt habe, er habe keine Ahnung. Danach sei er zusammen mit seinem Vater und seiner Schwester weggefahren. – Er habe das Sturmgewehr geholt, weil er Angst um sein Leben und das seines Vaters gehabt habe. Ob I.___ wirklich eine Waffe im Haus geholt habe, wisse er nicht, es sei dunkel gewesen. Es habe nur wenig Licht von einem Fenster gehabt. Er habe geschossen, weil er gedacht habe «lieber er als ich», d.h. «lieber stirbt er als ich» (AS 553 Z. 136 und 138). Er habe ihn nicht töten wollen, aber als er aus dem Haus gekommen sei, habe er geschossen. Weil er nicht gewusst habe, ob er eine Waffe habe (AS 553 Z. 141). Und dann sei der Vater H.___ wieder aufgestanden, den er ja vorher «abgeprügelt» habe. Warum er das gemacht habe, wisse er nicht … «aus Wut?» (AS 553 Z. 153). Danach habe er im Sturmgewehr keine Munition mehr gehabt, weshalb er es in den Kofferraum geworfen und die Pistole geladen habe. Er wisse nicht, wieviele Schüsse er auf I.___ abgegeben habe, 4 oder 5, auf dessen Vater 3 oder so und noch auf eine dritte Person. Er habe geschossen, bis er keine Munition mehr gehabt habe (AS 554). Er habe aus Distanzen von 3, 5 und 2 Metern geschossen. Sie seien auf ihn zugekommen und nicht still gestanden. Er wisse nicht, wie oft er getroffen habe, es sei dunkel gewesen, er habe nur gesehen, wie sie am Boden gelegen seien."}