Die Hauptverhandlung dauerte von 08:20 Uhr bis 18:50 Uhr mit einem gut einstündigen Unterbruch über den Mittag. Anlässlich dieser Verhandlung wurden drei Zeugen sowie der Privatkläger als Auskunftsperson und der Beschuldigte befragt. Es wurden an der Verhandlung diverse Beweisanträge sowohl des Beschuldigten als auch des Privatklägers behandelt. Der Privatkläger stellte im Straf- und Zivilpunkt Antrag, während der Beschuldigte auf das Stellen konkreter Anträge verzichtete (vgl. Protokoll der erstinstanzlichen Verhandlung AS 340 ff.).