Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von 95 %, d.h. von CHF 46‘939.60, dies sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben. Es wird festgestellt, dass die Zentrale Gerichtskasse Solothurn der amtlichen Verteidigerin von A.___ bereits CHF 27‘296.50 als Vorschuss für den Aufwand bis und mit 10. April 2012 überwiesen hat, so dass ihr noch die Differenz von CHF 22‘113.60 auszubezahlen ist. 19. Gemäss rechtskräftiger Ziff.