bereits die gesamte Entschädigung von CHF 5‘319.50 überwiesen hat. 18. Die Entschädigung der ehemaligen amtlichen Verteidigerin von A.___, Rechtsanwältin Eveline Roos, [...], ist auf CHF 49‘410.10 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt und zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von 95 %, d.h. von CHF 46‘939.60, dies sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben.