Die Entschädigung des ehemaligen amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Alexander Kunz, [...], ist auf CHF 5‘319.50 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt und zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von 95 %, d.h. von CHF 5‘053.55, dies sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben. Es wird festgestellt, dass die Zentrale Gerichtskasse Solothurn dem ehemaligen amtlichen Verteidiger von A.___ bereits die gesamte Entschädigung von CHF 5‘319.50 überwiesen hat.