Diese ist zahlbar durch den Staat Solothurn resp. auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse. Nicht zu entschädigen sind die geltend gemachten Gebühren von CHF 1‘351.30 für den Beizug eines Experten. Es ist die Aufgabe des Gerichts, einen Sachverständigen beizuziehen, wenn sich Fragen ausserhalb des juristischen Bereichs stellen, die nicht beantwortet oder beurteilt werden können. Dies wurde im vorliegenden Fall mit dem Beizug von Dr. med. C.___ gemacht. Dessen Gutachten galt es anschliessend zu würdigen (auch durch die Mitglieder des Gerichts und die Staatsanwaltschaft).