Rechtsanwältin Roos wird das folgende Urteil deshalb ab den Erwägungen III. zugestellt). - Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Rolf Liniger, macht für das vorliegende Verfahren einen Aufwand (ohne Hauptverhandlung und Urteilseröffnung) von 70 Stunden geltend. Dies erscheint angemessen. Unter Berücksichtigung der Hauptverhandlung von 6 Stunden und der Urteilseröffnung von einer halben Stunde sind 76,5 Stunden zu CHF 180.00 zu entschädigen, was inklusive Kanzleikosten von CHF 1‘035.80 und der Mehrwertsteuer von 8 % zu einer Entschädigung von CHF 15‘990.25 führt (ohne Rückforderungs- und Nachzahlungsanspruch). Diese ist zahlbar durch den Staat Solothurn resp.