CHF 3‘550.00 (25 %) gehen zu Lasten des Staates. - Die Entschädigung für den amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Rolf Liniger, ist für das erste obergerichtliche Verfahren auf CHF 19‘584.30 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt. Sie ist zahlbar durch den Staat Solothurn resp. auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse. Vorbehalten bleiben der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von 75 %, d.h. CHF 14‘688.20, sowie der Nachforderungsanspruch des amtlichen Verteidigers im Umfang von 75 %, d.h. CHF 3‘894.75 (Differenz zum vollen Honorar von CHF 230.00, d.h. 96,16 Std. (5‘770 min.) zu CHF 50.00, plus 8 % MwSt., davon 75 %);