im Übrigen unterliegt der Beschuldigte). Bezüglich des erstinstanzlichen Urteils hat es beim Kostenverteiler 95 % / 5 % zu bleiben, da eine Massnahme oder eine Verwahrung ausgesprochen werden musste (die Reduktion um 5 % erfolgte wegen der Freisprüche). Dies führt zu folgenden Entschädigungen und Kosten: - Die Kosten des ersten obergerichtlichen Verfahrens mit einer Urteilsgebühr von CHF 12‘000.00, total CHF 14‘200.00, hat der Beschuldigte im Umfang von CHF 10‘650.00 (75 %) zu bezahlen. CHF 3‘550.00 (25 %) gehen zu Lasten des Staates.