Der Beschuldigte hat immer wieder gezeigt, dass er grundsätzlich die Notwendigkeit einer therapeutischen Behandlung anerkennt und sich auch in eine solche begibt. So lässt der bereits erwähnte positive Vollzugsbericht der JVA Thorberg vom 20. Dezember 2016 und die Tatsache des offenbar ohne Probleme besuchten R&R-Programms auf eine doch etwas bessere Gruppenfähigkeit schliessen, als zum Zeitpunkt der Verfassung des neuen Gutachtens angenommen werden konnte; zu jenem Zeitpunkt war der Beschuldigte erst kurze Zeit im Normalvollzug und hatte nur wenig Gelegenheit, seine Gruppenfähigkeit unter Beweis zu stellen. Schliesslich gibt es gemäss Gutachten seit dem letzten Gutachten von Dr. D.__