Der Beschuldigte hat zwar an der heutigen Verhandlung seine radikale Ablehnung einer 59-er Massnahme geäussert, da ihm eine solche offenbar von Mitinsassen als sehr nachteilig in Bezug auf deren Dauer geschildert worden ist. Diese Ablehnung kam für den Gutachter überraschend und er hat sie als schwerwiegendes Therapiehindernis bezeichnet. Der Gutachter hat aber auch in den Raum gestellt, es sei offen, ob die Ablehnung einer 59-er Massnahme tatsächlich so stark sei, wie sie heute vorgetragen worden sei. Das könne man erst sagen, wenn ein Versuch unternommen worden sei. Es gebe durchaus Leute, die die Erfahrung machen würden, dass es eben doch nicht so schlimm sei.