- Und unter N 107 machen sie sich dafür stark, dass die vom Bundesgericht formulierten Anforderungen (hinreichende Wahrscheinlichkeit, deutliche Verringerung der Rückfallgefahr innert 5 Jahren) hier nicht gelten sollen, wenn sie ausführen: «Nach neuem Recht schliesst eine wie auch immer geartete Behandelbarkeit des Betroffenen eine Verwahrung generell aus». 6.3.5