Das verlangte Minimum an Gruppenfähigkeit sei zurzeit nicht gegeben, es sei nicht abschätzbar, wie es sich mit der Gruppenfähigkeit in einigen Jahren verhalte, womit Fortschritte in der Gruppenfähigkeit als möglich bezeichnet worden seien. Der Gutachter gehe damit davon aus, dass sich die Gruppenfähigkeit des Beschuldigten entwickeln und er damit langfristig therapiefähig werden könnte.