Die Staatsanwältin hielt ihm vor, in den Jahren 2008 und 2009 über 30 Delikte begangen zu haben. Und nun ist er wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und vielen anderen Delikten mehr rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Es muss im Lichte der oben dargestellten bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Widerruf der Niederlassungsbewilligung und von der Wegweisung aus der Schweiz ausgegangen werden.