1991, aus Brasilien, seit 1992 in der Schweiz, Niederlassungsbewilligung, wiederholt straffällig, Jugendgerichtsstrafe unbedingter Freiheitsentzug 36 Monate, Aufschub zu Gunsten Schutzmassnahme. Zeigte sich im Massnahmenvollzug wenig einsichtig, weiter bestehendes Risiko schwerwiegender Delikte. Beschwerde gegen den Entzug der Niederlassungsbewilligung abgewiesen. Der Beschuldigte ist mit 2 Jugendverfügungen von 2007 und 2008 im Strafregister verzeichnet. Er war zur Zeit der Tatbegehung 2010 arbeitslos, verfügte weder über ein stabiles soziales Umfeld noch war er in der Gesellschaft integriert. Er befand sich in Behandlung im psychiatrischen Ambulatorium wegen seiner Gewaltproblematik.