Die Bundesgerichtspraxis: - Urteil 2C_159/2014 vom 31. Oktober 2014: Italienischer Staatsangehöriger, in der Schweiz 1991 geboren und hier aufgewachsen, ausschliesslich in der Schweiz gelebt: Aber seit seiner Jugend strafrechtlich aufgefallen, keine Ausbildung absolviert und beruflichen Einstieg verpasst. Widerrufsgrund war die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren, weil er am 3. und 5. April 2010 je einen Raubüberfall in Mittäterschaft verübt hatte. Das Bundesgericht entschied, der Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung seien verhältnismässig.