Es war daher durch das Obergericht mit Verfügung vom 9. August 2016 beim Migrationsamt Kanton Solothurn ein Bericht zur Frage einer ausländerrechtlichen Massnahme eingeholt worden. Mit Bericht vom 24. August 2016 führte das Migrationsamt aus, es werde erst nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens seitens des Migrationsamtes ein Verfahren betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz eröffnet.