Bei Patienten, die Angst vor einer Ausschaffung hätten, bestehe letztlich keine Motivation, an einer Therapie sachgerecht mitzuwirken. Der Beschuldigte ist von Serbien-Montenegro und in der Schweiz Niederlasser C. Aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren wird die zuständige Behörde den Widerruf der Niederlassungsbewilligung prüfen müssen. Es war daher durch das Obergericht mit Verfügung vom 9. August 2016 beim Migrationsamt Kanton Solothurn ein Bericht zur Frage einer ausländerrechtlichen Massnahme eingeholt worden.