Es werden in diesem Sinne in der Lehre denn auch Bedenken geäussert, dass Ausländer von einer Behandlung, die grundsätzlich als indiziert erachtet wird, ausgeschlossen werden könnten. Es falle auf, dass Ausländer zwar in geschlossenen Gefängnissen einen sehr hohen Anteil (bis zu 80%) ausmachten, aber im Massnahmenvollzug deutlich untervertreten seien (Marianne Heer in: Niggli/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Strafrecht I, 3. Auflage 2013, Art. 56 N 71). Trotzdem kann eine drohende Ausweisung gegen die Anordnung einer therapeutischen Massnahme sprechen: Der Gutachter hatte in Beantwortung einer Ergänzungsfrage der Staatsanwaltschaft (Ergänzungsgutachten S. 3/4, Ziff.