Es gibt nach dem Gutachten keine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass in einem Zeitraum von 5 Jahren eine deutliche Verbesserung der Legalprognose erreicht werden kann. Wenn der Gutachter auf Seite 3 des Ergänzungsgutachtens in Beantwortung der Frage c) schreibt, «eine erkennbare Reduktion des Rückfallrisikos ist jedoch bei günstigem Behandlungsverlauf nicht ausgeschlossen», so beschreibt er eine nur kleine Wahrscheinlichkeit («nicht ausgeschlossen») für eine nur geringe Reduktion des Rückfallrisikos innert 5 Jahren; für eine – allenfalls mögliche – deutliche Verbesserung der Legalprognose braucht es eine Behandlungsdauer von mehr als 5 Jahren.