Schon allein die dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Eigenschaften bezeichnet er als «besonders schwer therapeutisch beeinflussbar» (GS 79). Beim Beschuldigten kommen aber noch eine ADHS-Symptomatik im Erwachsenenalter und eine niedrige Intelligenz im Grenzbereich einer leichten Intelligenzminderung limitierend dazu, womit sich diese ohnehin sehr ungünstigen Ausgangsvoraussetzungen für eine erfolgreiche forensisch-psychiatrische Therapie nochmals reduzieren (GS 81).