Wenn nach einem halben Jahr bis ¾ Jahren nichts passiere, dann wäre es eine Verschwendung von wertvollen Platzressourcen. Auf die Frage angesprochen, ob nach der Kenntnisnahme der Ablehnung einer 59-er Massnahme durch den Beschuldigten anlässlich der heutigen Verhandlung und der ausländerrechtlichen Problematik eine reale Chance bestehe, dass bei ihm das Risiko für Gewalttaten innerhalb von 5 Jahren verringert werden könne, führte der Gutachter aus, die Frage sei, wie man Chance definiere. Bei Ablehnung einer 59-er Massnahme gebe es keine Chance. Offen sei aber, ob die Ablehnung tatsächlich so stark sei, wie sie heute vorgetragen worden sei.