Er sei vorsichtig optimistisch bezüglich einer therapeutischen Beeinflussung, weil der Beschuldigte motiviert sei an sich zu arbeiten, er (der Beschuldigte) eine impulsive Überreaktion von Konflikten kritisch bewerte, wegen einer ansatzweisen Betroffenheit der Folgen der Tat für das Opfer. Der Beschuldigte zeige keine kategorische Ablehnung gegenüber einer Therapie. Auch den Bericht aus Bern sehe er (der Sachverständige) nicht als Ablehnung. Der Beschuldigte habe Mühe, die Diagnosen / die Persönlichkeitsstörung anzuerkennen, aber das sei nicht unüblich, das gehe man in der Therapie an. Wenn ein besseres Verständnis da sei, könne man auf eine Basis kommen, die ein Arbeiten ermögliche.