Mit diesem Bericht wird die Bereitschaft des Beschuldigten, sich auf eine vertiefte therapeutische Arbeit einzulassen, als derzeit gering bis nicht vorhanden eingeschätzt. Es müsse sich zeigen, ob sich der Beschuldigte im Rahmen einer verstärkten therapeutischen Beziehungsbildung mit der Zeit intrinsisch werde motivieren lassen. Im positiven Fall würde eine strukturierte vollzugsbegleitende Behandlung beantragt und installiert werden. 5. Ausführungen vor Obergericht (vgl. im Detail die separaten Einvernahmeprotokolle sowie die Audio-CD)