Es musste festgestellt werden, dass mit dem Beschuldigten in der Strafanstalt Bostadel intensiv therapeutisch gearbeitet worden war, dieser aber selbst in einem so engen Setting wie einem Strafvollzug nicht in der Lage gewesen war, seine aggressiven Verhaltensweisen und seinen Hang zur Gewalttätigkeit abzulegen. Er war deshalb vorerst ins Untersuchungsgefängnis, dann in die JVA Lenzburg und schliesslich in die Anstalten Thorberg verlegt worden, wo er sich zur Zeit der obergerichtlichen Hauptverhandlung im Jahr 2014 noch immer befand. Mit dem Vollzugsbericht der JVA Thorberg vom 20. Dezember 2016 ist nun doch ein Fortschritt erkennbar: