Sinnvoll ist eine initiale ambulante Behandlung zum Zwecke der Hinführung des Beschuldigten an therapeutisches Arbeiten. 3.5 Der Einfluss der ausländerrechtlichen Situation auf die Resozialisierungschancen Es war bereits in GS 86 darauf hingewiesen worden, dass mit der ausländerrechtlichen Situation des Beschuldigten möglicherweise eine fachgerechte, eng betreute und schrittweise Rückführung in die Gesellschaft im Rahmen einer Behandlungsmassnahme verunmöglicht wird. In Beantwortung einer Ergänzungsfrage führt der Gutachter im Ergänzungsgutachten vom 21.4.2016 (S. 3 und 4, Ziff.