3.4.3 Zusammenfassend (GS 86) unterstreicht der Gutachter, dass die Therapieindikation gegeben ist. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund der eingeschränkten Therapiefähigkeit allerdings gering, aber sie können nicht verneint werden (GS 91 F 3.6.2; Ergänzungsgutachten vom 21.4.2016 S. 2 lit. a). Und Therapieerfolge werden sich langsam einstellen und die stationäre Aufnahme sollte ambulant vorbereitet werden. Es ist mit einer Therapiedauer von deutlich mehr als 5 Jahren zu rechnen. Das Risiko eines Therapieversagens ist gegeben, das Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit, aber auch einer allfälligen Therapieeinrichtung ist bei allen Progressionsschritten zu bedenken.