Es gibt wenige konkrete Therapieeinrichtungen für diese sehr anspruchsvolle Aufgabe. Während Dr. D.___ noch zum Schluss gekommen sei, es gebe keine Institution, welche für die Behandlung des Beschuldigten geeignet wäre, besteht inzwischen mit der Forensisch-Psychiatrischen Abteilung (FPA) der JVA Pöschwies ein spezifisches, hohen Sicherheitserfordernissen genügendes forensisch-psychiatrisches Behandlungsangebot für persönlichkeitsgestörte schwere Gewalt- und Sexualstraftäter (GS 85). Der Gutachter prüft noch zwei Alternativen, verwirft sie aber, womit es bei dieser einen Institution bleibt. 3.4.3 Zusammenfassend (GS 86) unterstreicht der Gutachter, dass die Therapieindikation gegeben ist.