es ist mit aggressiven, unter Umständen gewaltsamen Zwischenfällen im Vollzug zu rechnen. Der Gutachter schlägt vorbereitend, noch unter allgemeinen Vollzugsbedingungen, eine ambulante Therapie im Einzelsetting vor, in welcher dem Beschuldigten ein Minimum von sozialen Regeln, Hilfe bei deren Einhaltung, Reflexionsfähigkeit seines eigenen Verhaltens im Vollzugsalltag, Konfliktlösungskompetenzen sowie Emotions- und Verhaltenskontrolle vermittelt wird. Mit solchen Vorbereitungen kann nicht von einer grundsätzlich fehlenden Gruppenfähigkeit gesprochen werden. Es gibt wenige konkrete Therapieeinrichtungen für diese sehr anspruchsvolle Aufgabe.