Es ist aber auch eine erkennbare Reduktion des Rückfallrisikos innerhalb von 5 Jahren bei günstigem Behandlungsverlauf nicht ausgeschlossen (Ergänzungsgutachten vom 21.4.2016 in Beantwortung F Stawa S. 3 lit. C). Der Gutachter sieht eine besondere Schwierigkeit darin, dass er aufgrund der bisherigen Vollzugsberichte eine massive Störung des therapeutischen Milieus einer Massnahmevollzugsinstitution durch den Beschuldigten befürchtet. Zudem kann sein Verhalten zu einem Sicherheitsrisiko für andere Miteingewiesene werden; es ist mit aggressiven, unter Umständen gewaltsamen Zwischenfällen im Vollzug zu rechnen.