Selbst wenn man hier eine strategische (Teil-) Motivation zu Grunde legt (der Beschuldigte möchte die Verwahrung vermeiden), so ist dies doch ein wertvoller Ausgangspunkt für ein mögliches Veränderungspotenzial. Der Beschuldigte erweckt aktuell den Anschein, durch die Schwere des Anlassdelikts, durch die Härte der Strafverfolgung oder beides in Kombination beeindruckt zu sein. Anhand der Vollzugsberichte lässt sich ein Bemühen um ein im Vergleich zu früher angepassteres Verhalten gegenüber Autoritätspersonen und Miteingewiesenen erkennen. Aktuell scheint der Beschuldigte in Ermangelung anderer Strategien Konflikte und Fehlverhalten durch einen zunehmenden Rückzug zu vermeiden.