3.3.3 Was aus der Sicht des Gutachters für eine Therapie sprechen könnte: Es besteht beim Beschuldigten seit seinem Bemühen um eine Verhaltensänderung nach seinem schwersten Anlassdelikt auch ein subjektiver Leidensdruck, bei dem er realisiert, wie schwer es für ihn ist, sich sozial anzupassen und sein aggressives Verhalten zu kontrollieren (GS 72). Trotz der bisherigen sehr langsamen und eingeschränkten Therapiefortschritte sieht der Gutachter im Bericht Bostadel einen verbesserten Umgang mit Kritik, Konfrontationssituationen und für ihn unangenehmen Themen (GS 79).