Im Normalvollzug (Bostadel) bedurfte er einer sehr intensiven Betreuung. Trotzdem kam es zu einem Gewaltvorfall mit zwei Mithäftlingen, die er leicht verletzte und mit dem Tod bedrohte, weshalb er wieder in den Sicherheitsbereich zurückverlegt werden musste. In der Vergangenheit hat der Beschuldigte wiederholt ein potentielles Sicherheitsrisiko für andere Mithäftlinge dargestellt. Eine solche Situation ist mit einem therapeutischen Setting einer stationären Behandlung nicht vereinbar. Aktuell (z.Z. des Gutachtens) befindet sich der Beschuldigte seit kurzem im Normalvollzug, wo er eine intensive Betreuung und Begleitung benötigt.