Diese Dreifachbeeinträchtigungen (dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen, ADHS-Symptomatik im Erwachsenenalter, geringe Intelligenz im Grenzbereich einer leichten Intelligenzminderung) sind sehr ungünstige Ausgangsvoraussetzungen für eine erfolgreiche forensisch-psychiatrische Therapie (GS 81). Der Gutachter legt ein Vollzugsproblem dar, welches insbesondere bei einer therapeutischen Massnahme gewichtig werden kann (GS 82): Der Beschuldigte war bisher im Strafvollzug überwiegend unter Sicherheitsbedingungen geführt worden. Im Normalvollzug (Bostadel) bedurfte er einer sehr intensiven Betreuung.