Die besonderen kognitiven Beeinträchtigungen des Beschuldigten durch seine ADHS-Symptomatik (Aufmerksamkeitsdefizit, Impulsivität, geringes Durchhaltevermögen) und seine geringe Intelligenz wären eine besondere Herausforderung für die Psychiatrie. Das tiefe intellektuelle Niveau kann nicht wesentlich verbessert werden. Diese Dreifachbeeinträchtigungen (dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen, ADHS-Symptomatik im Erwachsenenalter, geringe Intelligenz im Grenzbereich einer leichten Intelligenzminderung) sind sehr ungünstige Ausgangsvoraussetzungen für eine erfolgreiche forensisch-psychiatrische Therapie (GS 81).