Potentiell problematisch ist die vehemente Ablehnung der bei ihm festgestellten Persönlichkeitsstörungsdiagnose durch den Beschuldigten. Es besteht bei ihm eine deutliche Tendenz, seine Defizite und Fehler zu verleugnen und zu beschönigen, was eine konfrontative und effektive Behandlung stark erschwert. Die ADHS-Symptomatik im Erwachsenenalter gilt als grundsätzlich behandelbar, es stehen medikamentöse Ansätze zur Verfügung. Es gilt gerade bei schweren Fällen, wie beim Beschuldigten, die Kombination von Psychotherapie und Pharmakotherapie als Goldstandard. Und hier liegt die Einschränkung: