Im Rahmen der jüngsten, in der Strafanstalt Bostadel durchgeführten freiwilligen ambulanten Therapie konnten nur eingeschränkt und sehr langsam Therapiefortschritte erreicht werden. Der Gutachter würde es beim Beschuldigten als ideal erachten, wenn eine enge Verzahnung von kognitiver Verhaltenstherapie im Einzelsetting und milieutherapeutischer Förderung der sozialen Fähigkeiten und des Transfers der Therapieinhalte in den sozialen Alltag stattfinden könnten.