Der Gutachter spricht bei der Beantwortung der Frage 2.2 (GS 87 und 88) von einem sehr hohen Rückfallrisiko im gesamten bisher gezeigten Delinquenzspektrum. 3.3 Therapiemöglichkeiten, insbesondere die Erfolgsaussichten (GS 79 ff.) 3.3.1 Vorab hält der Gutachter in Übereinstimmung mit dem Gutachten 2010 (Dr. D.___) fest, dass die Indikation für eine forensisch-psychiatrische Behandlung zur Verbesserung der Legalprognose klar gegeben ist. 3.3.2 Der Gutachter sieht das Problem bei den Erfolgsaussichten einer Therapie und bei der konkreten Möglichkeit zur Durchführung und er listet diese Probleme auf: Dissoziale Persönlichkeitsstörungen sind prinzipiell behandelbar.