- Er leidet an einer komplexen psychischen Störung, die mit seiner Kriminalität in unmittelbarem Zusammenhang steht. - Neben seiner dissozialen Persönlichkeitsstörung, der im Erwachsenenalter persistierenden ADHS-Symptomatik und der niedrigen Intelligenz ist dabei als für die Legalprognose belastend insbesondere auch die deutliche Ausprägung von psychopathy–Merkmalen sensu Hare zu nennen. Der Beschuldigte erreicht auf der revidierten Version der Psychopathy-Checklist einen Summenwert von 26 Punkten. Dies entspricht einer hohen Ausprägung von Merkmalen einer «psychopathy» sensu Hare (GS 62 unten).