Auch die gestörte Emotionsregulation und Affektkontrolle ist beim Beschuldigten ein seit Jahren bekanntes und für sein aufbrausend-aggressives Verhalten relevantes Problem. Nach der Auffassung des Gutachters geht seine emotionale Überreagibilität über die für die dissoziale Persönlichkeitsstörung charakteristische geringe Frustrationstoleranz und niedrige Schwelle für aggressives, einschliesslich gewalttätiges Verhalten hinaus.