Der Gutachter hebt beim Beschuldigten die spezifische Ausformung seiner dissozialen Persönlichkeitsstörung mit deutlich ausgeprägten Merkmalen einer «psychopathy» sensu Hare hervor. Dieses Konstrukt der Psychopathy geht über die dissoziale Persönlichkeitsstörung nach der ICD-10 hinaus, indem es neben dem dissozial-unangepassten Verhalten spezifische Besonderheiten im Selbsterleben und in der Beziehungsgestaltung betont, die sich beim Beschuldigten im Sinne einer zwar heftigen, aber insgesamt undifferenzierten und oberflächlichen Aktivität, einem geringen emotionalen Einfühlungsvermögen, einem labilen Selbstwertgefühl mit überheblich-dominanzorientiertem Interaktionsstil, einer Neigung zu